- Staatenstaat
- Staatenstaat,die Verbindung eines souveränen »Oberstaates« (Suzerän) mit halbsouveränen »Unterstaaten« (Vasallenstaaten). Der »Oberstaat« vertritt den »Unterstaat« völkerrechtlich und hat ihn zu schützen; der »Unterstaat« ist dem »Oberstaat« zu bestimmten Leistungen verpflichtet, in der Wahrnehmung seiner inneren Angelegenheiten aber ganz oder weitgehend selbstständig. Bis 1878 bestand ein Suzeränitätsverhältnis zwischen dem Osmanischen Reich und Rumänien, bis 1912 zwischen China und Tibet.
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Staa|ten|staat, der (Völkerr.): Staat, der aus einem die Oberhoheit innehabenden souveränen Staat u. einem od. mehreren anderen halbsouveränen Staaten besteht.
Universal-Lexikon. 2012.